Corona Regeln ab dem 16.12.2020
Corona Regeln ab 16.12.20
- Der Vereinsbetrieb ruht. Alle Vereinsflug- und -startgeräte sind gesperrt.
- Die Vereinsgelände am Kurtekotten und in Fühlingen sind generell gesperrt und dürfen NICHT betreten oder befahren werden.
- Betretungsberechtigt sind lediglich Werkstatt- und Büromitarbeiter, Mieter von Büroraum, Fremdfirmen, die Tätigkeiten für den Verein durchführen, Mitglieder die für dringend notwendige Arbeiten an Vereinseigentum vom Vorstand angefordert werden, sowie Vorstandsmitglieder.
- Wenn sich ausnahmegenehmigte Personen auf dem Platz befinden, müssen sich diese in die Anwesenheitsliste am schwarzen Brett (Flugbuch bei den Modellfliegern in Fühlingen) eintragen, 1,50m Abstand zu anderen Personen halten und innerhalb des Gebäudes einen Mund- Nasenschutz tragen.
- Betretungsberechtigt sind lediglich Werkstatt- und Büromitarbeiter, Mieter von Büroraum, Fremdfirmen, die Tätigkeiten für den Verein durchführen, Mitglieder die für dringend notwendige Arbeiten an Vereinseigentum vom Vorstand angefordert werden, sowie Vorstandsmitglieder.
Zusätzliche Regeln für das Modellfluggelände in Fühlingen
Aus gegebenem Anlass (eine Beschwerde gegen uns beim RP) gelten ab sofort folgende Regeln zusätzlich zu den bestehenden für das Fluggelände in Fühlingen:
- an allen Tagen der Woche kein Flugbetrieb vor 9:00 Uhr
- bis auf weiteres Flugverbot für folgende Modellflugtypen
- Flächenmodelle mit Turbinenantrieb
- Flächenmodelle mit Impellerantrieb
- Speed- und Pylonmodelle wie zum Beispiel: Voodoo, EFX Racer, Dogfighter oder ähnliche
- Flächenmodelle mit Turbinenantrieb
Ich weise nochmals auf die Einhaltung bestehender Regeln hin:
- Flugbetriebsordnung
- Flugsektoren - hier nochmal der dringende Hinweis:
- Der Flugsektor endet 5m hinter dem südlichen Ende der Startbahn für alle Modelltypen.
- Daher sollte eine gedachte Linie Startbahnmitte zur Kreuzungsampel im Westen nach Süden (zur Strasse) hin nur zum Starten und Landen durchflogen werden!!!!
- Corona Regeln für Fühlingen
- Corona- Schutzverordnung NRW
Zuwiderhandlung eine dieser Regeln wird mit einem 4- wöchigen Platz- und Flugverbot geahndet.
Weiter Details zur Beschwerde werden wir euch mitteilen, sobald wir mit allen involvierten Behörden gesprochen haben.
Unser offizielles Kommunikationsmedium ist der Vereinsflieger und die hierüber versendeten E-Mails.
Bitte haltet daher immer euer E-Mail Postfach im Auge.
Jörg Syska
(kommissarischer Modellflugreferent)
Neue Corona Regeln ab dem 02.11.2020
Seit dem 02.11.2020 dürfen Sportstätten für den Individualsport nur noch durch 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Das bedeutet für uns, dass der Modellflugplatz aktuell nur von 2 Mitgliedern genutzt werden darf.
Damit viele die Möglichkeit bekommen zu Fliegen ist der Aufenthalt auf dem Modellflugplatz auf 2 Stunden pro Tag und Mitglied begrenzt.
Wir sehen dies als einzige Möglichkeit zumindest einen Minimalbetrieb zu ermöglichen.
Mir ist bewusst das diese Regelung ein gewisses Konfliktpotential beinhaltet, daher appelliere ich an eure Fairness und Rücksichtnahme.
Nur so schaffen wir diese schwierige Zeit gemeinsam.
Info zur Webcam:
Im Zuge der Neugestaltung/Anpassungen der Homepage der Modellflieger des LSC Bayer Leverkusen steht uns in der nächsten Zeit unsere Webcam leider nicht zur Verfügung. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, rechnen wir mit einer baldigen Wiederinbetriebnahme der Webcam.
Jörg Syska
(kommissarischer Modellflugreferent)